Die Stiftung

Historie der Stiftung

Die gemeinnützige Imhoff Stiftung wurde im Dezember 2000 von dem Kölner Schokoladenfabrikanten Hans Imhoff nach dem Verkauf des Stollwerck-Konzerns gegründet. Sein Wunsch war es, seiner Heimatstadt Gutes zu tun. Er saß der Stiftung gemeinsam mit seiner Ehefrau Gerburg Klara Imhoff bis zu seinem Tod im Dezember 2007 vor.

Bis Februar 2018 war Gerburg Klara Imhoff Vorstandsvorsitzende; seitdem ist sie Ehrenmitglied des Beirates.

Seit Februar 2018 ist Susanne Imhoff Vorsitzende des Stiftungsvorstandes.

Über den Stifter Dr. Hans Imhoff

Das Schokoladenmuseum

Das Schokoladenmuseum und die Imhoff Stiftung: Ein doppelter Gewinn für Köln!

Auf der Spitze des Rheinauhafens von Hans Imhoff erbaut, gehört das Schokoladenmuseum seit 1993 mit zu den größten touristischen Attraktionen in Köln. Die Kölner lieben „ihr“ Schokoladenmuseum – zu Recht, denn dieses einmalige Gebäude ergänzt das Stadtpanorama auf eine unnachahmliche Weise. Das Museumsgebäude befindet sich im Eigentum der gemeinnützigen Imhoff Stiftung. Sie nutzt die Mieteinnahmen, um Projekte in Köln zu fördern. Also ein doppelter Gewinn für Köln! Da wir jeden Tag von diesem besonderen Ort aus mit Blick auf den Rhein und auf den Dom arbeiten dürfen, vergessen wir in keiner Sekunde, warum es uns gibt: Aus Liebe zu unserer Stadt und zu ihren Bürgerinnen und Bürgern!

zur Website des Schokoladenmuseums

 

Anträge

Wer kann einen Antrag stellen?

Wie jede Stiftung haben auch wir eine Satzung und Förderrichtlinien. Diesen sind wir verpflichtet. Die Stiftung entscheidet jeweils im April und im Oktober über die beantragten Projektförderungen. Sie möchten Kontakt zu uns aufnehmen? Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns gerne an.

Antrag einreichen oder bearbeiten

Unsere Förderrichtlinien zum Download

 

Förderrichtlinien der gemeinnützigen Imhoff Stiftung

Die Imhoff Stiftung fördert mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gemeinnützige und öffentliche Körperschaften, die Projekte innerhalb der Stadt Köln realisieren. Die Förderung der Imhoff Stiftung ist eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch erhoben werden kann und die in der Gewährung von nicht zurückzuzahlenden Zuwendungen besteht.

Nachhaltige Projekte, die gleichzeitig mehrere Stiftungszwecke erfüllen, werden vorrangig gefördert. Die Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln wird zweimal jährlich durch den Stiftungsvorstand unter Einbeziehung des Beirates getroffen. Mit dem Projektpartner wird ein Vertrag geschlossen, in dem die Details der Förderung geregelt werden.

Projekte aus folgenden Bereichen werden gefördert:

  • Kunst und Kultur
  • Bildung
  • Kulturpädagogik
  • Wissenschaft und Forschung
  • Therapeutisches Reiten
  • Öffentliche Gesundheitspflege
  • Denkmalpflege
  • Heimatkunde

Von der Imhoff Stiftung unterstützte Projekte müssen die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Das Projekt wird innerhalb der Stadt Köln realisiert
  • Der Antragsteller wird von einer steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gestellt, in deren Freistellungsbescheid mindestens ein Stiftungszweck der Stiftung erfüllt ist.
  • Das Projekt / Ergebnis des Projektes ist der Öffentlichkeit zugänglich oder zu ihrem Nutzen

Der Antragsteller muss ferner nachweisen, dass er und die im Projekt Mitarbeitenden über eine ausreichende Qualifikation verfügen, das Projekt konzipieren und realisieren zu können.

Darüber hinaus sollen die Initiatoren eine Eigenleistung in Form von Finanzmitteln, Sachmitteln oder Arbeitskraft in Höhe von mindestens 10% des beantragten Fördervolumens in das Projekt einbringen.

Von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind:

  • Parteien oder parteinahe Institutionen
  • Privatwirtschaftliche Unternehmen
  • Kirchliche Einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften
  • Verbände
  • Einzelpersonen

Mit einem Klick gelangen Sie auf unsere Antragsseite:
Antrag einreichen

Bei Fragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt mit uns auf!
Kontakt

Nach Vertragsabschluss kann der Projektpartner die Auszahlung der genehmigten Fördersumme über das Antragsportal anfragen. Die Mittel müssen innerhalb von 18 Monaten abgerufen werden, es sei denn, eine Verlängerung der Frist aus wichtigem Grund wird schriftlich dokumentiert und vereinbart.

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf das Konto der gemeinnützigen oder öffentlichen Körperschaft, die als Vertragspartner im Vertrag genannt wurde, niemals auf das Konto einer Privatperson.

Die Verantwortlichen des geförderten Projektes sind verpflichtet, zeitnah einen Abschlussbericht vorzulegen und innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Projektes den Nachweis über die Verwendung der bewilligten Mittel zu erbringen. Der Nachweis ist durch die digitale Übermittlung von Rechnungen und Bezahlnachweisen zu führen, die sich auf den gesamten und auf den geförderten Betrag beziehen. Dies geschieht über das Antragsportal der Imhoff Stiftung.

Der Mittelempfänger ist verpflichtet, die geleistete Förderung ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn

  • er einen zu hohen Zuschuss erhalten hat, weil sich nach der Bewilligung die veranschlagten Kosten verringert haben oder von dritter Seite neue oder höhere Finanzierungsmittel hinzugekommen sind
  • er den Zuschuss zu Unrecht, insbesondere unter Angabe von unzutreffenden Angaben erlangt hat
  • der Zuschuss zweckentfremdet eingesetzt wird
  • das Ziel des Projektes nicht erreicht wird
  • das geförderte Projekt unter Zwangsverwaltung oder –Vollstreckung gestellt wird oder das Insolvenz- oder Konkursverfahren über das Projekt eröffnet wird.

Geförderte Projekte

Alle Projekte, die von uns gefördert werden, sollen einen größtmöglichen Nutzen für die Kölner Bürgerinnen und Bürger haben. Die Stiftung konnte seit 2001 fast 20 Millionen Euro ausschütten.

Wie vielfältig unser Engagement ist, zeigt eine Auswahl:

 

„Der Elfte Elf“
Begleitprogramm zu „Susanna - Bilder einer Frau vom Mittelalter bis MeToo“
ARTOTHEK TRIFFT FINKENBERG
Sommer Köln
Dance4Respect
Kultur für demenziell erkrankte Menschen
Comediatheater
Caring Community
Junges Museum im EL-DE-Haus
„Jazz mit Kick“
Hans Imhoff - Konzerte
Frohnhof e.V.

Unsere Gremien

Der Vorstand

Susanne Imhoff, Vorstandsvorsitzende

Annette Imhoff

 

Der Beirat

Henriette Reker, Oberbürgermeisterin der Stadt Köln

Ulrich Voigt, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse KölnBonn

Susanne Imhoff

Annette Imhoff

Leonie Lagemann

 

Ehrenmitglied des Beirates

Gerburg Klara Imhoff

Kontakt

Sekretariat

Telefon: 0221-93188851

 

Vorstandsvorsitzende

Susanne Imhoff
susanne.imhoff@imhoff-stiftung.de

Mitgliedschaften

Bundesverband Deutscher Stiftungen 
Wir sind Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen, einem eingetragenen und als gemeinnützig anerkannten Verein, der die Interessen der deutschen Stiftungen gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung vertritt. 

www.stiftungen.org 

Kölner Stiftungen e.V. 
Wir sind Gründungsmitglied des gemeinnützigen Kölner Stiftungen e.V. Der Verein entstand aus dem Initiativkreis, der 2006 den ersten Kölner Stiftungstag durchgeführt hat. Die Durchführung von Stiftungstagen ist die vorrangige Aufgabe, ebenso soll der Kölner Stiftungen e.V. das Stiftungswesen insgesamt fördern. 

www.koelner-stiftungstag.de