Die Förderung durch die Imhoff Stiftung erfolgt ausschließlich nach den in der Stiftungssatzung festgelegten Kriterien. Der Stiftungszweck umfasst demnach
- die Förderung von Einrichtungen oder Projekten der Kunst und Kultur
- die Förderung von hochbegabten Kindern und Jugendlichen
- die Finanzierung von Projekten der medizinischen Grundlagenforschung, insbesondere an der Universität zu Köln
- die Leistung finanzieller Beiträge für die Erhaltung öffentlicher Denkmäler
- die Leistung finanzieller Beiträge an gemeinnützige Einrichtungen für die Pflege des Heimatgedankens und des Kölnischen Brauchtums
Förderrichtlinien der Imhoff Stiftung